Vertragshaftung der Autobahnhalterin – Sorgfaltspflichten dürfen nicht überspannt werden

Aufgrund der Vignettenmaut haftet die ASFINAG als Autobahnhalterin für die Verletzung von Verkehrspflichten aus Vertrag und damit bereits bei leichter Fahrlässigkeit; ihre Sorgfaltspflichten dürfen aber nicht überspannt werden.

Web-Design und Web-Marketing by WebAgentur Koerbler