- Durchführung von Verlassenschaftsverfahren im Eingabenweg
- Errichtung von Testamenten sowie Erb- und Erbverzichtsverträgen
- Beratung und Vertretung der Erben im Verlassenschaftsverfahren
- Vertretung der Erben bei Verfahren vor Gericht in Erbrechts-, Erbschafts- und Erbteilungsklagen oder bei Anfechtung von Testamenten etc.
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