Eine neue OGH-Entscheidung zur Ausmalpflicht des Mieters

In einem Mietvertrag über eine Geschäftsräumlichkeit, die neu ausgemalt und mit versiegelten Parkettböden übergeben worden war, hat sich der Mieter verpflichtet, das Objekt „im demselben Zustand“ zurückzugeben, wie es sich bei Übergabe befunden hat. Nach drei Jahren stellte der Mieter die Räumlichkeiten zurück, veranlasste jedoch weder das Ausmalen noch die Bodenversieglung. Laut OGH (09.10.2007; 10Ob79/07a) hat der Mieter dem Vermieter jedoch die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zu ersetzen, weil nach seiner Meinung in diesem Fall die Ausmal- und Versiegelungspflicht des Mieters weder gesetz- noch sittenwidrig und somit wirksam vereinbart worden sei.

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