Wir beraten und vertreten Sie gerne in Ehe- und Familienrechtangelegenheiten:
- Erstellung von Eheverträgen und Ehepakten
- Beratung und Vertretung im Scheidungsverfahren
- Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung
- Vertretung und Beratung hinsichtlich der Scheidungsfolgen für Eltern und Kinder sowie weitere Angehörige. Dazu gehören unter anderem Obsorge, Unterhalt, Besuchsrecht, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.
- Beratung hinsichtlich sozialversicherungsrechtlicher und steuerlicher Aspekte