E-Mail-Sendeprotokoll liefert keinen Anscheinsbeweis für Erklärungszugang
Das Sendeprotokoll liefert keinen Anscheinsbeweis für den Zugang der E-Mail.
Eine per E-Mail übersendete Erklärung gilt als zugegangen, sobald sie vom Empfänger abgerufen werden kann, dh in dessen Mailbox eingelangt und gespeichert ist und am Bildschirm angezeigt oder ausgedruckt werden kann.