AGB zur Risikoverteilung beim Kreditkarten-Händler-Vertrag

Verpflichtet sich ein Kreditkartenunternehmer, seinem Vertragspartner grundsätzlich auch dann Zahlungen zu leisten, wenn diesem die Kreditkarte beim betreffenden Geschäft nicht vorgelegt wurde, so ist eine Vertragsklausel im Allgemeinen nicht sittenwidrig, nach der das Unternehmen berechtigt ist, geleistete Zahlungen zurückzufordern, wenn der Vertrag unter Angabe einer Kreditkartennummer von einer anderen Person als dem Kreditkarteninhaber abgeschlossen wurde.

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