Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Mit 1.1.2008 ist das neue Arbeitszeitgesetz in Kraft getreten. Die Änderung verfolgt auch das Ziel, dass Überstunden – soweit möglich – vermieden werden können. In der Praxis ist wichtig, dass der Arbeitgeber in seinem Betrieb Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen hat. Zu beachten ist dabei, dass diese Aufzeichnungspflicht auch für kleine Betriebe gilt, konkret sogar für solche, die nur einen Mitarbeiter haben. Das Arbeitsinspektorat prüft die Einhaltung dieser neuen Verpflichtung des Arbeitgebers. Fehlen Arbeitszeitaufzeichnungen, hat dies nunmehr die Strafbarkeit des Unternehmers erhöht.

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